Detail-Informationen

Die Beratungsförderung erfolgt nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Runden Tisches sowie der Turn Around Beratung. Detaillierte Merkblätter hierzu sind unter www.kfw-mittelstandsbank.de erhältlich (Inlandsförderung, Programme für gewerbliche Unternehmen).

Im Runden Tisch - Beratungsprojekt erhalten Sie u.a.:

  • Aufwandsentschädigung aus Bundesmitteln
  • kompetente Schwachstellenanalyse mit Lösungsvorschlägen
  • Beratungsbericht als Entscheidungs-/ Maßnahmengrundlage

Auf das Merkblatt zur „Förderung von Krisen- und Sanierungsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige Freier Berufe in Hessen” wird hier zusätzlich verwiesen (Oktober 2009).

Das Krisenphasen Modell

Das Krisen -Phasenmodell

Klicken Sie auf das Modell, um sich die einzelnen Stufen genau anzusehen.

Krisenmanagement


Krisenmanagement durch professionelle Turn Around Beratung - Ihr Weg aus der Krise.

In langjähriger Zusammenarbeit mit Regionalpartnern im Rhein Main Gebiet wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, RKW Hessen, Bürgschaftsbank Hessen sowie der KfW-Mittelstandsbank werden in schwieriger wirtschaftlicher Situation befindliche Unternehmen / Handwerksbetriebe intensiv unterstützt. Unternehmen, die bereits Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden, sind allerdings nicht förderfähig.

In dem Programm Runder Tisch profitieren in Schwierigkeiten befindliche Betriebe von professioneller, externer Beratung (KfW-/ RKW-) freigeschalteter bzw. akkreditierter Unternehmensberater. Diese Beratung wird durch Zuschüsse gefördert, Kosten bleiben insoweit leicht überschaubar. Im Falle des Runden Tisches entstehen für das betreute Unternehmen i.d.R. nur geringe Anfahrkosten des Beraters sowie eventuelle Nebenkosten wie z.B. Mehrwertsteuer.

Antragstellung und -betreuung erfolgen über den jeweiligen (KfW-) Regionalpartner vor Ort. Eingereicht werden sollten:

  • Leistungsprofil des Unternehmens
  • Kreditverträge
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Kreditoren- und Debitorenliste
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz)
  • sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)
  • Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand.

Der „Runde Tisch” kann mit dem KfW-Programm Turn-Around-Beratung (TAB) kombiniert werden. Die Schwachstellenanalyse, die im Rahmen des "Runden Tisches" erstellt wird, ist Voraussetzung dafür. Ziel ist, die wirtschaftlich schwierige Situation von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu überwinden und dessen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen.

Die Zuschusshöhe kann dem jeweils gültigen TAB-Merkblatt entnommen werden. Sie beträgt derzeit in den neuen Bundesländern bis zu 75% des förderfähigen (Netto-) Beratungshonorars und in den alten Bundesländern bis zu 50% der Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 Euro. Der Eigenmittelanteil sowie bestimmte Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten) müssen vom Unternehmen getragen und per Bankbeleg nachgewiesen werden.

Der konkrete, inhaltliche, zeitliche und kostenmäßige Ablauf der Turn Around Beratung wird gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch erläutert, zu dem ich Sie gerne einlade.