Hinweise
Fortführungsprognose
Ein erwerbswirtschaftliches Unternehmen ist nur dann sanierungsfähig, wenn die Annahme einer positiven Unternehmensfortführung bejaht werden kann. Leistungs-, Wettbewerbs- sowie Rendite- bzw. Cash Flow - Fähigkeit müssen auf Dauer wiedererlangt werden können.
Mit Änderung des § 19 II der InsO in Verbindung mit Artikel 5 Finanzmarktstabilisierungsgesetz kann zudem die bilanzielle Überschuldung eines Unternehmens / einer Kapitalgesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG, AG) als Insolvenzantragsgrund über eine positive Fortführungsprognose nunmehr beseitigt werden, sofern keine (kurzfristig zu beseitigende) Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Für Betriebe, die sich in einer insolvenznahen Krise befinden, bringt dies insbesondere mehr Zeit, entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen kurz- oder mittelfristig umzusetzen.
Allerdings: konzeptionelle Anforderungen und Zeitbedarf sind i.d.R. erheblich, um eine vollständige und belastbare Fortführungsprognose im Sinne der IDW Verlautbarungen zur Sanierung und Insolvenz zu erstellen. Die inhaltliche Abhängigkeit des Sanierungs-/ Fortführungskonzeptes vom jeweiligen Krisenstadium (Stakeholder-, Strategie-, Produkt-, Absatzkrise sowie Erfolgs- und Liquiditätskrise) ist dabei offensichtlich: das firmenindividuelle Krisenstadium bestimmt Inhalte und Detaillierungsgrad eines maßgeschneiderten Sanierungskonzeptes.
Grundsätzlich liegt im Sinne des genannten IDW-Standards nur dann ein vollständiges Sanierungskonzept vor, wenn alle Probleme bereits durchlaufener Krisenstadien aufgearbeitet werden. Ansonsten ist auf die nicht behandelten Problembereiche (z.B. Strategiekrise) ausdrücklich bei der Auftragsannahme hinzuweisen.
Nach IDW S 6 werden - ausgehend von Sofortmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung und Sicherstellung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens folgende Kernanforderungen an das zu erstellende Sanierungs- bzw. Fortführungskonzept gestellt:
- Krisenspezifische Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang.
- Darstellung der wirtschaftlichen Ausgangs-/ Problemlage des Unternehmens.
- Analyse von Krisenstadium und Krisenursachen.
- Darstellung des (künftigen) Leitbildes des konsolidierten Unternehmens.
- Kurz-/ mittelfristige Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise.
- Integrierter Unternehmensplan, einschließlich Quantifizierung von Maßnahmeneffekten und ihre erwarteten Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung (Konsolidierungsbeiträge nach kritischen Geschäfts-/ Problembereichen, Verlusttreibern, etc.).
- Nachhaltigkeit: Steuerung, Kontrolle sowie situationsgerechte Fortschreibung des einzuleitenden und in seiner Gesamtheit zu betrachtenden Maßnahmenbündels des Unternehmens - ggf. in Verbindung mit dem externen Projektbetreuer. Heranzuziehen und zu kommentieren sind u.a: Ist-/ Plan-BWA / - GuVR, Liquiditätsstatus i. S. der Wesentlichkeitsgrenze, Liquiditäts-, Ertrags-/ Cash-Flow-Kennzahlen wie Eigenkapital-/ Umsatzrentabilität, Material-/ Personal-/ Fixkostenquoten, Schuldentilgungsdauer, Vermögenskennzahlen, etc..
